Abwesenheit Wirt/in melden

Gehen Sie als Wirt/Wirtin länger in die Ferien? Haben Sie Mutterschaftsurlaub? Sind Sie krank?

Wenn Sie länger als 60 Tage abwesend sind, müssen Sie uns Ihre Abwesenheit schriftlich mitteilen. Bitte nennen Sie uns gleichzeitig die Personalien Ihrer Stellvertretung. Die Stellvertretung braucht keinen gastgewerblichen Fähigkeitsausweis (Patent).

Ihre Abwesenheitsmeldung muss schriftlich mit dem folgenden Formular oder in Briefform erfolgen.

Formular Meldung Stellvertretung Wirt/Wirtin

Die Stellvertreter-Regelung wird von uns schriftlich bestätigt.

Wichtig zu wissen: Sie sind und bleiben auch während Ihrer Abwesenheit für die einwandfreie Betriebsführung verantwortlich. Denn Sie sind und bleiben Bewilligungsinhaber/in.