Take-away und Imbiss

Möchten Sie Speisen und/oder Getränke nur zum Mitnehmen verkaufen?

Dafür brauchen Sie keine Betriebsbewilligung. Für die notwendige Baubewilligung nehmen Sie bitte mit unserer Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle Kontakt auf.

Möchten Sie Speisen und/oder Getränke zum Mitnehmen und zum direkten Konsum an Ort und Stelle verkaufen?

Dann brauchen Sie eventuell eine Bewilligung für einen Restaurationsbetrieb. Rufen Sie uns bitte während den telefonischen Sprechstunden an, damit wir Sie beraten können.

Meldepflicht beim Lebensmittelinspektorat

Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder damit handeln, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Lebensmittelinspektorat melden.

Zum Meldeformular des Lebensmittelinspektorats