Restaurant und Hotel

Um ein Restaurant oder ein Hotel zu führen, brauchen Sie eine entsprechende Betriebsbewilligung. Auf den folgenden Seiten finden Sie Angaben, wie Sie diese Bewilligungen beantragen.

Ebenfalls finden Sie Informationen, wie Sie Freinächte sowie Änderungen von Öffnungszeiten, Betriebsgrösse, Betriebsnamen, Betriebsinhaber/in oder Betriebscharakter beantragen.

Definition Restaurationsbetrieb

Wenn Sie in einer öffentlich zugänglichen Räumlichkeit oder auf öffentlich zugänglichen Flächen Getränke und/oder Speisen verkaufen, die an Ort und Stelle konsumiert werden können, so gilt Ihr Betrieb nach Gesetz als Restaurationsbetrieb.

Definition Beherbergungsbetrieb

Wenn Sie gegen Entgelt Gäste beherbergen und mehr als sechs Betten anbieten, so gilt Ihr Betrieb nach Gesetz als Beherbergungsbetrieb. Die Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebs berechtigt Sie auch, den Hotelgästen Speisen und Getränke zum Konsum in den Räumlichkeiten des Betriebs abzugeben.

Wenn Sie nicht nur Ihre Hotelgäste bewirten möchten, sondern auch andere Personen, dann kann die Beherbergungsbewilligung mit einer Restaurationsbewilligung ergänzt werden.