Wirt/Wirtin abmelden

Hören Sie als Wirt/Wirtin eines Restaurationsbetriebs auf? Dann müssen Sie sich bei uns schriftlich abmelden. Die Abmeldung sollte vor Ihrem Weggang bei uns eintreffen. Sie bleiben solange verantwortlich für den Betrieb, bis Sie sich abgemeldet haben.

Nutzen Sie für Ihre Abmeldung das folgende Formular.

Formular Abmeldung Wirt/Wirtin

Wenn Sie sich nicht abmelden, bleiben Sie verantwortlich, bis eine neue Betriebsbewilligung erteilt wird. Denn die Betriebsbewilligung ist auf Sie ausgestellt. Sie sind Bewilligungsinhaber/in.