Festwirtschaft

Möchten Sie an einem Fest, einer Messe oder einer anderen Veranstaltung Getränke, Speisen oder Esswaren verkaufen? Unter bestimmten Bedingungen gilt Ihr Angebot als sogenannte Gelegenheits- und Festwirtschaft und braucht eine Bewilligung.

Bewilligungspflichtig – ja oder nein?

Wenn Sie Getränke, Speisen und/oder Esswaren verkaufen (auch zum Selbstkostenpreis) und Ihre Gäste an Ort und Stelle konsumieren, brauchen Sie eine Bewilligung. Nur wenn Sie Ihre Waren gratis abgeben, ist keine Bewilligung nötig.

Wirten Sie auf öffentlichem Grund?

Wenn Ihr Anlass auf öffentlichem Grund und Boden stattfindet, müssen Sie ein Gesuch bei der All­mendverwaltung einreichen. Es braucht kein separates Gesuch an die Abteilung Gastgewerbebewilligungen.

Zum Online-Formular der Allmendverwaltung

Wirten Sie auf Privatboden oder in privaten Räumen?

Dann müssen Sie ein Gesuch für eine Gelegenheits- und Festwirtschaft bei unserer Abteilung einreichen. Nötige Beilagen sind das schriftliche Einverständnis des Hauseigentümers und eine Kopie des Mietvertrags. Das folgende Formular können Sie online ausfüllen, speichern und ausdrucken. Unterschreiben Sie es dann und schicken Sie es per Post ein.

Gesuchsformular Gelegenheits- und Festwirtschaft

Frist und Kosten

Das Gesuch ist spätestens 10 Arbeitstage vor Ihrem Anlass einzureichen. Bei kurzfristigen Gesuchen können wir nicht garantieren, dass Sie eine Bewilligung erhalten. Die Gebühr pro Anlass beträgt CHF 150.