Spirituosen verkaufen

Haben Sie einen Lebensmittelladen oder einen Gastronomiebetrieb übernommen und möchten Alkohol zur Mitnahme verkaufen? Je nach Angebot brauchen Sie dafür eine Bewilligung.

Spirituosen zum Mitnehmen verkaufen

Für den Verkauf von Schnaps, Likör und Alcopops oder ähnlichem brauchen Sie eine Bewilligung für «Kleinhandel mit gebrannten Wassern». Das folgende Formular können Sie online ausfüllen, speichern und ausdrucken. Unterschreiben Sie es und schicken Sie es per Post ein. Die nötigen Beilagen sind im Formular aufgelistet. Bei vollständigen und korrekten Unterlagen können Sie in der Regel innerhalb eines Monats mit dem Entscheid rechnen.

Die Bewilligung gilt für die Dauer eines Kalenderjahrs und kostet CHF 250 (Vorauszahlung). Die Gebühr wird jährlich neu erhoben und in Rechnung gestellt.

Die Bewilligung ist nicht übertragbar. Melden Sie uns deshalb Änderungen der Bewilligungsverhältnisse umgehend.

Gesuchsformular Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Wein und Bier zum Mitnehmen verkaufen

Für den Verkauf zur Mitnahme von alkoholischen Getränken, die ausschliesslich durch Vergärung gewonnen werden (Wein, Bier, Fruchtwein u.ä.) ist keine Bewilligung erforderlich. Der Alkoholgehalt darf 15 Volumenprozente nicht übersteigen (bei Naturweinen aus frischen Weintrauben 18 Volumenprozente).