Meldeverfahren

Bei geringfügigen Bauvorhaben braucht es keine Baubewilligung. Es genügt eine Meldung an das Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Für welche Bauvorhaben das gilt und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie auf diesen Seiten.

Das Wichtigste in Kürze

Ansprechpersonen, Zeitrahmen, Kosten sowie eine Liste der meldepflichtigen Bauvorhaben

Verfahren

Wie das Meldeverfahren abläuft, erfahren Sie hier.

Meldung einreichen

Für Ihre Meldung finden Sie auf dieser Seite das Formular sowie weitere Hinweise.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns in der Sprechstunde häufig gestellt werden.