Meldeverfahren
Bei geringfügigen Bauvorhaben braucht es keine Baubewilligung. Es genügt eine Meldung an das Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Für welche Bauvorhaben das gilt und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie auf diesen Seiten.
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Bei geringfügigen Bauvorhaben braucht es keine Baubewilligung. Es genügt eine Meldung an das Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Für welche Bauvorhaben das gilt und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie auf diesen Seiten.