Verfahren

Das meldepflichtige Bauvorhaben muss mit dem amtlichen Formular mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gemeldet werden. Nach der Meldung prüfen wir, ob die Voraussetzungen für ein Meldeverfahren vorliegen. Im positiven Fall wird das Meldeverfahren abgeschlossen mit der schriftlichen Mitteilung, dass dem Vorhaben nichts entgegensteht. Sollte Ihr Bauvorhaben Bedingungen und Auflagen erfordern, eröffnen wir Ihnen diese mittels Verfügung. Sind die Voraussetzungen für das Meldeverfahren nicht erfüllt, erhalten Sie die Mitteilung, dass ein Baubegehren einzureichen ist.

Vorhaben in der Schutzzone sowie an Objekten im Denkmalverzeichnis, welche die Voraussetzungen erfüllen, werden der Basler Denkmalpflege zugewiesen. Vorhaben in der Schonzone werden der zuständigen Stadt- oder Ortsbildkommission weitergereicht. Davon ausgenommen sind Meldungen für Solaranlagen in der Schonzone.

Handelt es sich um Meldungen von Wärmepumpen werden diese dem Amt für Umwelt und Energie zur direkten Erledigung zugewiesen.

Das Bauvorhaben darf nur durchgeführt werden, wenn Sie von uns oder der zuständigen Fachstelle eine schriftliche Bestätigung erhalten haben. Liegt Ihnen nach zwei Wochen keine Bestätigung vor, so fragen Sie bitte bei uns nach.