Freinächte durchführen

Möchten Sie Ihr Restaurant ausnahmsweise länger offen halten? Entscheidend für die Beantragung von Freinächten ist, welche Öffnungszeiten in Ihrer Betriebsbewilligung aufgeführt sind. Es gibt die allgemeinen Öffnungszeiten, eingeschränkte und verlängerte.

Haben Sie eine Betriebsbewilligung mit allgemeinen Öffnungszeiten?

Prüfen Sie bitte, ob in Ihrer Betriebsbewilligung für den Innenbereich Ihres Restaurants die allgemeinen Öffnungszeiten gelten:

  • Sonntag bis Donnerstag 5.00–1.00 Uhr
  • Freitag und Samstag 5.00–2.00 Uhr

Wenn Sie länger offen halten wollen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung für eine Freinacht. Das folgende Formular können Sie online ausfüllen, speichern und ausdrucken. Unterschreiben Sie es dann und schicken Sie es per Post ein.

Gesuchsformular Freinacht für Restaurants

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in der Regel innert einem Monat nach Erhalt der vollständigen und korrekten Unterlagen über das Gesuch. Die Gebühr beträgt CHF 150.

Haben Sie eine Betriebsbewilligung mit eingeschränkten Öffnungszeiten?

In diesem Fall werden keine Ausnahmen bewilligt.

Haben Sie eine Betriebsbewilligung mit verlängerten Öffnungszeiten?

Wenn in Ihrer Betriebsbewilligung generell verlängerte Öffnungszeiten aufgeführt sind und Sie diese für einen speziellen Anlass ausdehnen möchten, prüft die Abteilung Lärmschutz des Amts für Umwelt und Energie Ihr Anliegen. Beantragen Sie dort eine Ausnahmebewilligung.

Zum Gesuchsformular der Abteilung Lärmschutz

Link zum Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Lärmschutz

Möchten Sie in Ihrem Restaurant an einem Anlass Musik machen?

Bitte lesen Sie auf der Rückseite Ihrer Betriebsbewilligung bei den Auflagen der Abteilung Lärmschutz, was erlaubt ist.

Möchten Sie die Öffnungszeiten Ihres Restaurants permanent verlängern?

Das bedeutet eine Änderung Ihrer Betriebsbewilligung. Informieren Sie sich auf folgender Seite:

Öffnungszeiten ändern oder verlängern

Freinächte für Vereins- und Klubwirtschaften

Wenn Sie Ihr Vereinslokal für einen besonderen Anlass länger offen halten möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmebewilligung (Freinacht). Das folgende Formular können Sie online ausfüllen, speichern und ausdrucken. Unterschreiben Sie es dann und schicken Sie es per Post ein.

Gesuchsformular Freinacht für Vereins- und Klubwirtschaften

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in der Regel innert einem Monat nach Erhalt der vollständigen und korrekten Unterlagen über das Gesuch. Die Gebühr beträgt CHF 150 pro Anlass.