Wirtefachprüfung

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Die Bewilligung zur Führung eines dem Gastgewerbegesetz unterstellten Betriebes, wir nur an Personen erteilt, welche einen gastgewerblichen Fähigkeitsausweis besitzen.

Im Kanton Basel-Stadt nimmt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat die erforder-lichen Prüfungen dazu ab. Die Prüfung findet sechs Mal jährlich statt, umfasst 70 Fragen und dauert 90 Minuten. Eine Teilnahme an vorbereitenden Kursen ist nicht zwingend.

Geprüft werden nach dem Multiple Choice Verfahren ausschliesslich die relevanten Kenntnisse über den Konsumentenschutz (Lebensmittelrecht, Hygiene, Jugendschutz, Schutz vor Passivrauchen) und über den Arbeitnehmerschutz (L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen). Alle Fragen und Lösungen befinden sich im Übungsfragenkatalog. Die Prüfung gilt als bestanden wenn in beiden Themenbereichen mindestens 60% der Aufgaben richtig gelöst wurden.

Das Bau- Gastgewerbeinspektorat entscheidet auch über die Anerkennung bereits erlangter Fähigkeitsausweise und ordnet bei Bedarf die ergänzenden Wirtefachprüfungen an.

 

Formular Anmeldung Wirtefachprüfung und Merkblatt
 

Übungsfragenkatalog zur Wirtefachprüfung

Übungsfragenkatalog zur Wirtefachprüfung - Lösungen

 

Gesetzliche Grundlagen

563.150 Prüfungsreglement