Grundlagen

Das Führen von Restaurations- und Beherbergungsbetrieben untersteht den Bestimmungen des kantonalen Gastgewerbegesetzes.
Die Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung geregelt.
In der Gebührenverordnung sind die Gebühren festgesetzt, welche die Bewilligungsbehörde für ihre Amtshandlungen und Massnahmen erhebt.