Häufig gestellte Fragen

Ich möchte längere Öffnungszeiten für meinen Betrieb beantragen. Was muss ich tun?

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Öffnungszeiten ändern oder verlängern

Ich möchte an einem Anlass wirten. Was muss ich tun?

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Gelegenheits- und Festwirtschaft

Ich möchte ein Fumoir in meinen Betrieb einbauen. Was muss ich tun?

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Fumoir einrichten

Ich möchte eine Buvette oder einen Food Truck auf öffentlichem Boden eröffnen. An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich dazu zuerst an die Allmendverwaltung. Danach klären wir ab, ob es eine Restaurationsbewilligung braucht (Konsumation an Ort und Stelle).

Zur Website der Allmendverwaltung

Wie erhalte ich eine Bewilligung für einen Boulevardbetrieb?

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Boulevardbetrieb beantragen

Wie lange braucht die Abteilung Gastgewerbebewilligungen, um mein Gesuch zu prüfen und eine Betriebsbewilligung zu erteilen?

In der Regel entscheiden wir innerhalb eines Monats. Deshalb ist es wichtig, das Gesuch frühzeitig einzureichen.

Darf an einem privaten Fest im Restaurant geraucht werden?

Nein, auch bei privaten Festen und geschlossenen Gesellschaften ist das Rauchen nur in bewilligten, unbedienten Fumoirs erlaubt.

Wie lange habe ich Zeit, um einen neuen Bewilligungsinhaber bzw. eine neue Bewilligungsinhaberin zu suchen?

Nach der Abmeldung der verantwortlichen Person eines Betriebs (Bewilligungsinhaber/in) gewährt das Gastgewerbegesetz eine Frist von 60 Tagen.

Wo kann ich eine Tombola- oder Lottoveranstaltung melden?

Seit 1. Januar 2021 ist neu das Justiz- und Sicherheitsdepartement für Meldungen von Tombola- oder Lottoveranstaltungen zuständig.

Zur Website der Kantonspolizei

Ich habe die Wirtefachprüfung im Kanton Basel-Stadt erfolgreich absolviert. Kann ich mit diesem Fähigkeitsausweis auch in einem anderen Kanton einen Betrieb führen?

Der Fähigkeitsausweis des Kantons Basel-Stadt wird nicht in allen Kantonen anerkannt. Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Kantons.