Publikationen

Die Erteilung oder Änderung einer Betriebsbewilligung für einen Beherbergungs- oder Restaurationsbetrieb wird im Kantonsblatt Basel-Stadt publiziert. Genannt werden der Bewilligungsinhaber bzw. die Bewilligungsinhaberin, der Betrieb sowie die Liegenschaft, in welcher sich der Beherbergungs- oder Restaurationsbetrieb befindet. Die Publikation erscheint jeweils mittwochs. Sie hat rein informativen Charakter. Dagegen können Sie keine Einsprache erheben.

Das Kantonsblatt ist das offizielle Publikationsorgan des Kantons Basel-Stadt. Seit Januar 2019 erscheint es nur noch digital im Internet. Der Zugang ist gratis und grundsätzlich ohne Registrierung möglich.

Zum Kantonsblatt

Alle Ausgaben des Kantonsblatts, die zwischen 2000 und 2018 online publiziert wurden, können im Kantonsblatt-Archiv eingesehen und durchsucht werden.

Zum Kantonsblatt-Archiv

Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann das Kantonsblatt semesterweise in gedruckter Form bestellen (Staatskanzlei Basel-Stadt, Abteilung Kommunikation, Postfach, 4001 Basel).