Planungsgrundlagen

Wenn Sie im Kanton Basel-Stadt planen und bauen wollen, brauchen Sie das Dokument «ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren». Es ist eine Zusammenstellung verschiedener Plangrundlagen, die für die Bebaubarkeit und Nutzung der Parzelle entscheidend sind. Ihrem Baubegehren müssen Sie dieses Dokument beilegen (Ausdruck maximal drei Monate alt gemäss § 23 der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung).

Es gibt drei verschiedene Varianten für den Bezug des Dokuments:

1.       ÖREB-Katasterportal (kostenlos)

Nach der Selektion des Grundstücks im ÖREB-Katasterportal, wählen Sie die Zusatzinformationen an und klicken Sie auf den Knopf „ÖREB-Katasterauszug als PDF“ um das Dokument herunterzuladen

 

 

 

 

2.       MapBS (kostenlos)

In der Toolbar am rechten Rand von MapBS finden Sie das Tool Grundstückinformation. Mittels Selektion des Grundstückes können Sie das Dokument „ÖREB-Katasterauszug inkl. Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren“ herunterladen.

 

3.       Bestellung des Dokumentes über das Kundenzentrum des Grundbuch- und Vermessungsamtes (kostenpflichtig): Tel. 061 267 92 85, gva@bs.ch

 

Im «ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren» sind unter anderem folgende Plangrundlagen enthalten:

Zonenplan

Der Zonenplan ist ein kommunales Planungsinstrument, das grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf die zulässige Art der Landnutzung sowie das maximale Ausmass von baulichen Anlagen regelt. Er wird ständig aktualisiert und alle 15 bis 25 Jahre revidiert.

Mehr über den Zonenplan

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Bebauungspläne

Bebauungspläne sollen in spezifischen Gebieten eine bessere Bebauung gewährleisten als die baurechtliche Grundordnung (§ 101 des Bau- und Planungsgesetzes). Mit Bebauungsplänen darf nämlich vom Zonenplan und den Vorschriften des Bau- und Planungsgesetzes in einem gewissen Rahmen abgewichen werden. Die Vorschriften können ergänzt oder präzisiert werden. Bebauungspläne gehen den allgemeineren Regelungen vor. Sie entsprechen in der Hierarchie der Planungsinstrumente dem Sondernutzungsplan.

Mehr über die Bebauungspläne

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Wohnanteilplan

Der Wohnanteilplan soll das Wohnen in der Stadt vor der Verdrängung durch andere Nutzungen schützen: Der Plan definiert, wie viel Platz in einem Gebäude maximal für Arbeitsnutzungen verwendet werden darf.

Mehr über den Wohnanteilplan

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Planungszone

Die Planungszone (Art. 27 RPG) bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen. Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.

Denkmal- und Inventarverzeichnis

Die Kriterien für die Schutzwürdigkeit eines Bauobjekts sind vielfältig. Neben Zeugniswert, architektonischer Qualität, architekturgeschichtlichen, baukonstruktiven und städtebaulichen Aspekten können auch historische, sozial- oder ereignisgeschichtliche Kriterien ausschlaggebend sein. Festgehalten ist dies im Gesetz über den Denkmalschutz (siehe insbesondere die Rubrik «Baudenkmäler»). Die unterschiedlichen Kriterien können möglicherweise spezifische Schutzziele zur Folge haben.

Mehr Informationen der Kantonalen Denkmalpflege

Lärmempfindlichkeitsstufenplan

Die Lärmschutz-Verordnung des Bundes will Bevölkerung und Umwelt vor übermässiger Lärmbelastung schützen. Dieser Schutz kann aber nicht in allen Gebieten gleich streng sein. Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) legt deshalb fest, welches Mass an Lärmimmissionen an welchen Orten erlaubt ist. Je höher die Lärmempfindlichkeitsstufe, desto höher sind die zulässigen Lärmimmissionen. Der LESP bezieht dabei sich nicht auf jeden Lärm, sondern nur auf Lärm aus ortsfesten Anlagen. Dazu gehören Strassenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Lärm von Flugplätzen, Industrie- und Gewerbelärm sowie Lärm von Schiessplätzen. Damit schafft der LESP Klarheit für potenzielle Lärmverursacher und für vom Lärm Betroffene, welche Immissionen in einem Gebiet zulässig sind und welche akzeptiert werden müssen.

Mehr über den Lärmempfindlichkeitsstufenplan

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Grundwasserschutz

Grundwasser ist ein wertvolles Gut und wird deshalb durch das Ausweisen von Grundwasserschutzzonen besonders geschützt.

Mehr über die Grundwasserschutzzonen

Zu den Grundwasserschutzzonen auf MapBS

Kataster belasteter Standorte

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet die Kantone einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen und zu führen. Im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Basel-Stadt sind ausschliesslich Standorte eingetragen, deren Belastung feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Mehr über das Kataster belasteter Standorte

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Statische Waldgrenze

Grenzt Wald an Bauzonen, so wird der dynamische Waldbegriff aus ortsplanerischen Gründen zugunsten des statischen Waldbegriffs aufgegeben. Dabei wird im Rahmen eines Waldfeststellungsverfahrens eine Waldgrenzenkarte erstellt, welche die Grenze zwischen Wald und Bauzonen auf unbestimmte Zeit rechtlich fixiert.

Mehr zum Thema Wald

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Bundesrechtliche Planungsgrundlagen

Bundesrechtliche Planungsgrundlagen, welche als öffentlich-rechtliche Eigentumseinschränkungen qualifiziert sind, insbesondere in den Bereichen Nationalstrassen, Eisenbahn und Flughafen sind im kantonalen Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen.

Gefahrenkarte Hochwasser

Die Gefahrenkarte gibt eine detaillierte Übersicht über die Hochwassergefahr im Kanton. Sie enthält Angaben über räumliche Ausdehnung, Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit von Naturgefahren.

Mehr über die Gefahrenkarte

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Mobil- und Rundfunkantennen

Damit die Schweiz mit Rundfunkdiensten (Radio- und Fernsehprogramme) und mit Fernmeldediensten (Mobiltelefonie) versorgt ist, müssen Sendeanlagen betrieben werden. In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind um die 960 Mobilfunkbasisstationen in Betrieb (Stand Anfang 2018), davon rund 210 so genannte Mikrozellen mit geringer Sendeleistung. Man kann heute praktisch überall mit dem Handy telefonieren. Mit dieser flächendeckenden Versorgung hat auch die Strahlung durch die Antennen zugenommen. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Grenzwerte erfolgt durch Berechnungen und Messungen.

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