Hindernisfreies Bauen

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gelangt bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, bei Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen sowie bei Wohnbauten mit mehr als acht Wohnungen pro Hauseingang zur Anwendung. Bei Neubauten bis acht Wohnungen kommt zusätzlich § 62 des Bau- und Planungsgesetzes zur Anwendung.

Im Baubewilligungsverfahren werden u.a. Zugänge, Wendeflächen und die Benutzbarkeit von sanitären Räumen und Aufzügen überprüft.

Ein hindernisfreier Zugang bedeutet:

  • ein schwellenloser Zugang und Rampen mit max. 6 % Steigung
  • Mindestmasse für Sanitärräume und Aufzüge
  • ausreichende Durchgangsbreiten in Korridoren, Türöffnungen und Bewegungsflächen
  • Erreichbarkeit von Bedienelementen und Einrichtungen, Nutzräumen
  • rollstuhlgerechte Parkplätze in Einstellhallen

Von den Regelvorgaben kann nur abgewichen werden, wenn ein unverhältnismässig grosser Aufwand erforderlich wäre. Kosten bis max. 5 % des Gebäudeversicherungs-wertes bzw. 20 % der Umbaukosten gelten als verhältnismässig.

Gemäss § 8 Abs. 3 der Kantonsverfassung haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen. Der hindernisfreie Zugang kann von Betroffenen seit Oktober 2012 verlangt werden, sofern er wirtschaftlich zumutbar ist, auch wenn kein Umbau bevorsteht.

Rechtliche Grundlagen

730.100 Bau- und Planungsgesetz

730.110 Bau- und Planungsverordnung

SIA-Norm 500 (Hindernisfreie Bauten): Sie gilt für die Projektierung und Ausführung im Hochbau. In den meisten kantonalen Bauvorschriften wird auf diese Norm verwiesen.

VSS-Norm SN 640 075 (Hindernisfreier Verkehrsraum): Sie gilt für den Bereich Tiefbau und legt fest, wie Aussenanlagen für Menschen mit Behinderungen auszubilden sind.

SR 151.3 Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

SR 151.31 Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)

 

Für Fragen können Sie sich direkt an die Beratungsstelle der pro infirmis wenden:

https://www.proinfirmis.ch/angebot/basel-stadt/fachberatung-hindernisfreies-bauen.html