Das Wichtigste in Kürze

Die Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle koordiniert und leitet das Baubewilligungsverfahren und überwacht die Bauausführung bis zur Freigabe. Sie ist zuständig für alle Vorhaben auf Privatparzellen sowie für alle Vorhaben auf der Allmend, die den Nutzungen auf Privatparzellen dienen (§ 5 Abs. 1 ABPV), z.B. Boulevardflächen.

Wir beraten die Bauherrschaften und Baufachleute mündlich während den telefonischen und persönlichen Sprechstunden. Wir nehmen die Baubegehren entgegen, prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und entscheiden über die Art des Baubewilligungsverfahrens, über eine Publikation sowie die Art der Bekanntmachung der Baubegehren. Es gibt bewilligungspflichtige, meldepflichtige und bewilligungsfreie Bauvorhaben (§§ 6–14 ABPV).

Wir bestimmen für jedes Baubegehren die mitwirkenden Behörden, leiten ihnen die Begehren zu und überwachen die Termine. Danach fällen wir den Bauentscheid und beantworten die Einsprachen gleichzeitig.

Wir kontrollieren üblicherweise die Bauausführung, ob sie mit den bewilligten Plänen übereinstimmt und ob die Auflagen eingehalten werden. Nach Bauvollendung nehmen wir die Baute oder Anlage zusammen mit den mitwirkenden Behörden ab, halten die festgestellten und gemeldeten Mängel fest und ordnen ihre Behebung an. Nachdem diese Mängel behoben worden sind, entscheiden wir unter Beizug der mitwirkenden Fachbehörden über die Freigabe.

Die Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle verfügt, soweit es nach der Bau-und Planungsverordnung oder anderer Vorschriften dazu ermächtigt ist (§ 2 ABPV).