Das Wichtigste in Kürze

Das Wohnraumfördergesetz (WRFG) bezweckt «den Erhalt und die Schaffung von vielfältigem, unterschiedlichen Ansprüchen genügendem, insbesondere familiengerechtem Wohnraum» (§ 1 WRFG). Die Wohnbedürfnisse der ganzen Bevölkerung innerhalb aller Angebotsstufen sollen möglichst gut befriedigt sein. Zur Erreichung dieses Ziels sind im WRFG verschiedene kantonale Förderungsmassnahmen und Regelungen zum Schutz des bestehenden und zur Förderung künftigen Wohnraums festgehalten.

Das Gesetz gilt für alle Arten von Wohnraum im Kanton Basel-Stadt, namentlich für Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser. Es ergänzt die in diesem Bereich bestehenden Massnahmen des Bundes. (§ 3 WRFG)

Wohnraumfördergesetz (WRFG)

Wohnraumförderungsverordnung (WRFV)

Verordnung über den Abbruch und die Zweckentfremdung von Wohnraum (VAZW)

Verordnung über den Schutz von Wohnraum (WRSchV)

Der Kanton Basel-Stadt setzt sich für eine ausgewogene und nachhaltige Wohnraumentwicklung ein. Mehr dazu:

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Ihre Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen zum Wohnraumfördergesetz? Wir beantworten sie gerne.

Monika Rösel Brodbeck
Telefon +41 61 267 91 05
E-Mail monika.roesel@bs.ch
Münsterplatz 11

Markus Weibel
Telefon +41 61 267 98 01
E-Mail markus.weibel@bs.ch
Münsterplatz 11