Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) sowie entsprechende Anpassung der Website und der Formulare per 5. Mai 2020

Seit dem 1. Januar 2008 wird als Grundlage für ein Baubegehren ein Ausdruck der notwendigen Einzelpläne verlangt. Dieses Dokument „Situationsgrundlagen für Baubegehren“ ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt (GVA) einzuholen und kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt CHF 64.60 plus CHF 5.40 Porto und Verpackung.

Mit der Einführung und Verwendung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) wird nunmehr neu ein Ausdruck dieses Katasters als Beilage für Baubegehren verlangt. Dieser Auszug namens „ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren“ kann die bzw. der Gesuchstellende selber im ÖREB-Kataster generieren. Jeder generierte „ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren“ ist datiert und nummeriert. Jede Nummer ist einmalig. Sie dient als Signatur, was eine Beglaubigung durch das GVA obsolet macht. Die bzw. der Gesuchstellende legt ab dem 5. Mai 2020 somit seinem Baubegehren einen Ausdruck des „ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren“ bei.

Die notwendigen Eintragungen und Vermassungen – wie das projektierte Bauvorhaben, Gebäude, Anbauten, Grenzabstände und Antennen – sind neu direkt auf dem Situationsplan im Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren des ÖREB-Katasterauszugs vorzunehmen.

Zudem wurden die Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorates sowie die Formulare an diese ABPV-Änderungen angepasst.

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