Solaranlagen

Die Errichtung einer Solaranlage ist melde- oder baubewilligungspflichtig. Dieser Grundsatz ist bundesrechtlich in Art. 18a des Raumplanungsgesetzes verankert.

Meldepflichtige Solaranlagen

Solaranlagen sind im Kanton Basel-Stadt meldepflichtig, wenn sie

  • auf Dächern in der Nummernzone, in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse, in der Schonzone sowie auf Dächern von inventarisierten Objekten erstellt werden
  • die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen
  • von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen
  • reflexionsarm ausgeführt werden
  • als kompakte Fläche zusammenhängen [§ 7 Abs. 1 lit. h) ABPV].

Ausserdem nur meldepflichtig sind

  • Solaranlagen in der Industrie- und Gewerbezone (Zone 7) [§ 7 Abs. 1 lit. k) ABPV].
  • Kompakte Solaranlagen an Fassaden in den Zonen 4, 5, 5a und 6 von einer minimalen Grösse von 100 m² und einer minimalen Leistung von 12 kW Peak, die sich gut in die Fassadengestaltung integrieren [§ 7 Abs. 1 lit. m) ABPV].

zum eFormular Meldepflichtige Bauten und Anlagen

Formular Meldepflichtige Bauten und Anlagen

Mehr zum Meldeverfahren

Baubewilligungspflichtige Solaranlagen

Sind die obigen Voraussetzungen nicht gegeben – wenn Sie zum Beispiel eine Solaranlage in der Schutzzone errichten möchten oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht –, so ist eine Baubewilligung erforderlich.

Formular Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen

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