Solaranlagen
Die Errichtung einer Solaranlage ist melde- oder baubewilligungspflichtig. Dieser Grundsatz ist bundesrechtlich in Art. 18a des Raumplanungsgesetzes verankert.
Meldepflichtige Solaranlagen
Solaranlagen sind im Kanton Basel-Stadt meldepflichtig, wenn sie
- auf Dächern in der Nummernzone, in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse, in der Schonzone sowie auf Dächern von inventarisierten Objekten erstellt werden
- die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen
- von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen
- reflexionsarm ausgeführt werden
- als kompakte Fläche zusammenhängen [§ 7 Abs. 1 lit. h) ABPV].
Ausserdem nur meldepflichtig sind
- Solaranlagen in der Industrie- und Gewerbezone (Zone 7) [§ 7 Abs. 1 lit. k) ABPV].
- Kompakte Solaranlagen an Fassaden in den Zonen 4, 5, 5a und 6 von einer minimalen Grösse von 100 m² und einer minimalen Leistung von 12 kW Peak, die sich gut in die Fassadengestaltung integrieren [§ 7 Abs. 1 lit. m) ABPV].
zum eFormular Meldepflichtige Bauten und Anlagen
Formular Meldepflichtige Bauten und Anlagen
Mehr zum Meldeverfahren
Baubewilligungspflichtige Solaranlagen
Sind die obigen Voraussetzungen nicht gegeben – wenn Sie zum Beispiel eine Solaranlage in der Schutzzone errichten möchten oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht –, so ist eine Baubewilligung erforderlich.