Aussenbewirtung

Sie möchten gerne eine Aussenbewirtung für Ihr Restaurant? Dann müssen Sie als erstes ein Baubegehren bei uns einreichen. Für dieses Baubegehren sind insbesondere das Formular „Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen“ sowie die Anhänge A und B relevant.

Baubegehren einreichen

Falls Sie noch Fragen zum Baubegehren haben, hilft Ihnen die zuständige Bauinspektorin oder der zuständige Bauinspektor gerne weiter.

Ansprechpersonen

Für Fragen rund um die Betriebsbewilligung (Wirtschaftsfläche) steht Ihnen unsere Abteilung Gastgewerbebewilligungen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Aussenbewirtung betreiben

Boulevardbewirtung auf Allmend

Befindet sich die Fläche, die Sie bewirten möchten, auf öffentlichem Grund und Boden (Allmend)? So ist ebenfalls ein Baubegehren bei uns einzureichen. Sie müssen jedoch vor Inbetriebnahme noch für die Nutzung der Allmend als Bewirtungsfläche eine separate Nutzungsbewilligung bei der Allmendverwaltung einholen.

Es ist daher wichtig, dass Sie bereits im Vorfeld der Baueingabe mit der Allmendverwaltung Kontakt aufnehmen:

Zur Website der Allmendverwaltung über Boulevard-Gastronomie