Das Online-Baubegehren bringt erste Vereinfachungen im Baubewilligungsverfahren

Ab heute ist es möglich, Baubegehren im Kanton Basel-Stadt über ein neues Online-Tool digital zu erfassen. Das sogenannte Online-Baubegehren (OBG) stellt sicher, dass die Gesuchstellenden alle für sie relevanten Informationen erhalten und wissen, welche Unterlagen sie einreichen müssen. Es stellt somit sicher, dass die Baubegehren vollständig eingereicht werden, was wiederum das ganze Verfahren beschleunigt. Das OBG ist ein erster Schritt hin zu einem vollständig digitalen Baubewilligungsverfahren.

Viele kennen es bereits von der digitalen Steuererklärung: Ein Online-Tool führt einen individuell durch den Prozess, sorgt dafür, dass man alle relevanten Informationen erhält und alle Angaben und Dokumente hinterlegt, die nötig sind. Dies ist ab heute im Kanton Basel-Stadt auch möglich, wenn man ein Baubegehren einreichen möchte. Mit dem Online-Baubegehren (OBG) steht neu ein elektronischer Erfassungsassistent zur Verfügung, der den Gesuchstellenden alle Anforderungen, gesetzlichen Grundlagen und weiteren wichtigen Informationen anzeigt, die für sie relevant sind. Dadurch wird der Suchaufwand deutlich verringert. Dank der Benutzerführung und den hinterlegten Prüfregeln stellt das Online-Baubegehren sicher, dass keine Angaben fehlen und alle relevanten Unterlagen eingereicht werden. Die Korrektheit der Angaben kann es hingegen nicht überprüfen. Die Verantwortung hierfür liegt – wie beispielsweise auch bei der Steuererklärung – bei den Gesuchstellenden.

Mit dem Online-Baubegehren steigt somit die Qualität der Baubegehren, was zu weniger Rücksendungen und Zwischenberichten führt und das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigt. «Das Online-Baubegehren kann uns Planende bereits in frühen Projektphasen auf dem Weg zu einem bewilligungsfähigen Baubegehren begleiten», so Oana Bucerzan, Architektin bei der scopebox GmbH und Vorstandsmitglied SIA Basel. «So erübrigen sich viele projektspezifische Fragen, bei denen wir bisher auf die Antwort der Bauinspektoren angewiesen waren. Davon versprechen wir uns mehr Transparenz und Effizienz im Bewilligungsprozess.»

Das Online-Baubegehren ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg hin zum vollständig digitalen Baubewilligungsverfahren. Aktuell ist es noch nicht möglich, das Baubegehren elektronisch zu unterschreiben und vollständig digital einzureichen. Dies liegt zum einen an den fehlenden gesetzlichen Grundlagen. So besteht beispielsweise Regelungsbedarf hinsichtlich der Unterschriftenerfordernis auf elektronisch eingereichten Formularen und der Gleichstellung einer elektronischen mit der eigenhändigen Unterschrift. Der Regierungsrat möchte die notwendigen Grundlagen in einem Gesetz einheitlich regeln. Dieses wird zurzeit erarbeitet. Zudem braucht es für ein vollständig papierloses Verfahren eine entsprechende Fallbearbeitungs-Software, die es dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat erlaubt, die Baubegehren digital zu bearbeiten. Diese wird derzeit entwickelt und steht voraussichtlich ab 2025 zur Verfügung. In einer ersten Phase ist es daher unumgänglich, das elektronisch erfasste Baubegehren auszudrucken und zusammen mit allen Unterlagen und Plänen wie bisher physisch einzureichen.

Das jetzt lancierte Online-Baubegehren bringt aber im Sinne einer Erfassungshilfe bereits spürbare Verbesserungen gegenüber der bisher reinen Papiereingabe mit sich. Deshalb hat sich das Bau- und Verkehrsdepartement entschieden, das Online-Baubegehren jetzt in Betrieb zu nehmen. Die Vorteile des OBG entfalten sich gänzlich, wenn das Baubewilligungsverfahren vollständig digitalisiert sein wird – und das physische Einreichen aller Unterlagen und Pläne auf Papier folglich entfällt. Zum Online-Baubegehren führt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat ab Ende Februar monatliche Einführungsanlässe durch. Hier erfahren die Nutzerinnen und Nutzer, wie das Tool funktioniert. Wer das OBG nutzen möchte, kann sich über sein E-Konto (analog dem Vorgehen für die digitale Steuererklärung) oder via Email anmelden bzw. registrieren. Wer das OBG nicht nutzen möchte, kann die nötigen Formulare und Unterlagen wie bisher via dem bisherigen PDF-Formular ausfüllen und einreichen.

Hinweise:

Die Daten der Einführungsanlässe finden Sie auf der Website des BGI: www.bgi.bs.ch. Hier können Sie sich für die Anlässe anmelden.

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